Betriebliche Umschulung

Die Arbeitnehmer verfügen über keinen Berufsabschluss oder sind "wieder ungelernt". Die Ausbildung muss um mind. 1/3 der normalen Ausbildungszeit verkürzt werden. Der Betrieb sollte eine Ausbildungsvergütung zahlen: im ersten Umschulungsjahr nach Tarif des 2. Ausbildungsjahres und im zweiten Umschulungsjahr nach Tarif des 3. Ausbildungsjahres usw.

Weitere Informationen: Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit Bamberg, Tel.: 0951/9128-666