Weiterbildungsförderung von Beschäftigten

Mit dem "Qualifizierungschancengesetz", das zum 1. Januar 2019 in Kraft getreten ist, hat die Bundesregierung die Förderung beruflicher Weiterbildung von qualifizierten Beschäftigten deutlich ausgeweitet. Eine Förderung ist nun weitgehend unabhängig von Ausbildung, Lebensalter und Betriebsgröße möglich.

Gefördert werden

  • Anpassungsqualifizierungen mit einer Dauer von mehr als 160 Unterrichtseinheiten (Zielgruppe: alle Beschäftigte, deren Tätigkeiten durch Technologien ersetzt werden können oder die in sonstiger Weise vom Strukturwandel betroffen sind oder Weiterbildung in Engpassberufen). Die Förderleistungen (Lehrgangskosten und Arbeitsentgeltzuschuss) sind je nach Betriebsgröße unterschiedlich.
  • Abschlussorientierte Weiterbildung (Zielgruppe: ungelernte oder geringqualifizierte Arbeitnehmer mit dem Ziel einen anerkannten Berufsabschluss zu erlangen). Die Lehrgangskosten werden zu 100% von der Agentur für Arbeit übernommen, ebenso erfolgt ein Arbeitsentgeltzuschuss bis zu 100%.

Ziel ist es, all jenen Arbeitnehmern/innen eine Anpassung und Fortentwicklung ihrer beruflichen Kompetenzen zu ermöglichen, die berufliche Tätigkeitein ausüben, die durch neue Technpologien ersetzt werden können, in sonstiger Weise von Strukturwandel betroffen sind oder eine Weiterbildung in einem Engpassberuf anstreben.

Weitere Informationen:


Ansprechpartner: Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit Bamberg, Tel.: 0951/9128-666