Förderung von Energiemanagementsystemen

Unternehmen, die ihre Energieeffizienz durch Energiemanagementsysteme steigern wollen, unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) ab dem 15. August 2013 mit einer Förderung. Über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zahlt das Bundeswirtschaftsministerium Zuschüsse für die Erstzertifizierung eines Energiemanagementsystems und eines Energiecontrollings sowie für den Erwerb von Messtechnik und Energiemanagement-Software.

Gefördert wird

  • die Erstzertifizierung eines Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001 mit maximal 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben und maximal 8.000 Euro
  • die Erstzertifizierung eines Energiecontrollings nach den Anforderungen des Anhangs der Richtlinie mit maximal 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben und maximal 1.500 Euro
  • der Erwerb von Messtechnik für Energiemanagementsysteme mit maximal 20 % der zuwendungsfähigen Ausgaben und maximal 8.000 Euro
  • der Erwerb von Software für Energiemanagementsysteme mit maximal 20 % der zuwendungsfähigen Ausgaben und maximal 4.000 Euro

Die Gesamtsumme der Zuwendungen ist auf maximal 20.000 Euro pro Unternehmen innerhalb eines Zeitraums von 36 Monaten beschränkt. Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Sitz in Deutschland. Zur Förderung der Erstzertifizierung eines Energiecontrollings müssen die durchschnittlichen Jahresenergiekosten des Unternehmens unter 200.000 EUR liegen.

Nicht antragsberechtigt sind Unternehmen, die die Besondere Ausgleichsregelung (§§ 40 ff. Erneuerbare-Energien-Gesetz) in Anspruch genommen haben und zum Nachweis einer Zertifizierung nach § 41 Absatz 1 Nummer 2 Erneuerbare-Energien-Gesetz verpflichtet waren. Zudem nicht antragsberechtigt sind Unternehmen, denen eine Entlastung im Rahmen des Spitzenausgleichs (§ 10 Stromsteuergesetz und § 55 Energiesteuergesetz) gewährt wird. Lediglich kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der Empfehlung 2003/361/EG der Europäischen Kommission, die vom Spitzenausgleich profitieren, sind ausnahmsweise für die Erstzertifizierung eines Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001 antragsberechtigt.

Weiterführende Informationen unter Förderprogramm Energiemanagementsysteme