Messen

Auslandsmesseprogramm des Bundes

Das aktuelle Auslandsmesseprogramm kann auf den Seiten des Messe-Ausschusses der Deutschen Wirtschaft (AUMA) abgerufen werden.

Bayerisches Auslandsmesse-Beteiligungsprogramm

Es unterstützt v.a. mittelständische bayerische Unternehmen beim Einstieg in internationale Märkte. Im Rahmen des mittelständischen Messebeteiligungsprogramms werden Firmengemeinschaftsbeteiligungen angeboten. Die Bayern International GmbH organisiert die Bayerische Firmengemeinschaft.

Beteiligungen für Handwerksunternehmen organisiert die Bayern Handwerk International GmbH zusammen mit anderen Handwerksorganisationen.

Gemeinschaftsstände mit Bayern Innovativ

Auf internationalen High-Tech-Messen in Deutschland bieten die Gemeinschaftsstände der Bayern Innovativ Unternehmen, Hochschul-, und Forschungseinrichtungen mit Sitz in Bayern eine kostengünstige und attraktive Messepräsenz. Im Rahmen des IRC Bavaria werden auch einzelne Beteiligungen auf Auslandsmessen angeboten.

Weitere Informationen: www.bayern-innovativ.de

Förderprogramm für Messeteilnahmen junger innovativer Unternehmen

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie fördert die Teilnahme junger innovativer Unternehmen an ausgewählten internationalen Messen in Deutschland. Ziel des Programms ist es insbesondere, den Export neuer Produkte und Verfahren zu unterstützen. Förderfähig sind Teilnahmen an Gemeinschaftsständen, die von den Messeveranstaltern auf ausgewählten internationalen Messen in Deutschland organisiert werden. Die Messen, auf denen die Beteiligung an Gemeinschaftsständen gefördert werden kann, werden jährlich vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie festgelegt. Der Aussteller erhält eine finanzielle Zuwendung zu seiner Messeteilnahme. Von den Gesamtkosten der Messeteilnahme eines Ausstellers sind die vom Messeveranstalter in Rechnung gestellten Kosten für Standmiete und Standbau im Rahmen des Gemeinschaftsstandes förderfähig. Der Aussteller, der auf einem Gemeinschaftsstand ausgestellt hat, erhält im Nachgang zur Messe den größten Teil dieser Ausgaben zurück (80 %). Die Obergrenze der förderfähigen Summe je Teilnehmer und Veranstaltung beträgt 7.500 €. Der Aussteller meldet sich spätestens 8 Wochen vor Messebeginn beim Messeveranstalter zur Teilnahme am Gemeinschaftsstand der geförderten Messe an.