Unternehmensberatungen
Vorgründungscoaching
Expertenberatung vor der Unternehmensgründung erhöht die Erfolgsaussichten beträchtlich. Dementsprechend unterstützen das Bayerische Wirtschaftsministerium und der Europäische Sozialfonds Gründungsinteressierte und potentielle Unternehmensnachfolger dabei, eine entsprechende (betriebswirtschaftliche) Beratung in Anspruch zu nehmen – sofern die Beratung vor der Gründung stattfindet. Im Rahmen des Coaching-Programms werden bis zu 70% der anfallenden Beratungskosten, bezogen auf das maximal förderfähige Tageshonorar in Höhe von 800 Euro, getragen. Es können bis zu 10 Tagewerke à 8 Beraterstunden gefördert werden.
Das Coaching ist vor Beginn der Beratung bei der Industrie-und Handelskammer, Handwerkskammer oder Institut für Freie Berufe zu beantragen.
Förderung von Unternehmensberatungen für KMU
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt kleine und mittlers Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder Freiberufler*innen, wenn diese eine externe Beratung in Anspruch nehmen wollen.Gefördert werden Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Die Bemessungsgrundlage für die Förderung beträgt einheitlich 3.500 Euro. Der Zuschuss beträgt für Betriebsstätten im Landkreis Bamberg 50 % der förderfähigen Beratungskosten, maximal jedoch 1.750 Euro.
Je Antragsteller können innerhalb der Geltungsdauer der Förderrichtlinie mehrere in sich abgeschlossene Beratungen gefördert werden, maximal zwei pro Jahr und fünf innerhalb dieser Richtliniendauer, also bis 31. Dezember 2026.
Das Förderprogramm unterstützt über Beratungen zu zentralen Herausforderungen, wie z. B.
- Fachkräftesicherung und - bindung,
- Kosteneinsparungen oder
- Anpassung des Geschäftsmodells,
- gleichzeitig die ESF-rechtlichen bereichsübergreifenden Grundsätze zur Gleichstellung der Geschlechter,
- Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung sowie zur
- ökologischen Nachhaltigkeit
INQA-Coaching (ab Sommer 2023)
Das Programm unterstützt dabei, passgenaue Lösungen für konkrete betriebliche Bedarfe zur personalpolitischen und arbeitsorganisatorischen Gestaltung des digitalen Wandels zu finden. Teilnehmen können alle Betriebe mit weniger als 250 Beschäftigten. Bis zu 80 Prozent der Beratungsleistungen können übernommen werden. Finanziert wird das Programm aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).
Weitere Informationen finden Sie hier: INQA-Coaching