Aufgaben ( Dipl.-Verwaltungswirt (FH) )

Diplom-Verwaltungswirte (FH)

  • sind in der Sachbearbeitung (z. B. Organisations-, Personal- und Haushaltswesen) tätig,
  • haben ein sehr gutes Wissen u. a. auf den Gebieten Öffentliche Betriebswirtschaftslehre, Öffentliche Finanzwirtschaft und Recht (z. B. Bürgerliches Recht, Kommunalrecht, Sozialrecht),
  • treffen Entscheidungen über Anträge, Eingaben, Beschwerden, Ein- und Widersprüche anhand von Rechtsvorschriften und Weisungen (indem sie z. B. Sachverhalte aufklären, Tatbestände feststellen und Fristen berechnen),
  • nehmen eigenverantwortlich Führungsaufgaben wahr,
  • überwachen die einheitliche Rechtsanwendung im eigenen Aufgabenbereich