Zuständigkeiten Kreisbauhof
- Gewährleisten der Verkehrssicherheit und Durchführen der Unterhaltsarbeiten an Kreisstraßen
- Durchführen des Winterdienstes (Räum- und Streudienst)
- Planen, Ausschreiben und Überwachen der Aus- und Umbaumaßnahmen an Kreisstraßen, Brücken und Radwegen
- Unterhalten und Instandsetzen der Bauwerke (Brücken, Stützwände usw.) sowie Führung der Bauwerksbücher
- Abschluss der Sondernutzungen nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz und nach dem Telekommunikationsgesetz an Kreisstraßen
- Widmung, Umstufung und Einziehung von Kreisstraßen
- Abschluss von Verträgen nach kreuzungsrechtlichen Vorschriften, nach den Ortsdurchfahrtsrichtlinien und Ablöserichtlinien
- Erstellen und Führen des Straßenkatasters der Landkreisstraßen
- Aufstellen von Investitionsplänen für Kreisstraßen
- Straßenverkehrszählung an Kreisstraßen
- Abwickeln des Grunderwerbs für Kreisstraßen
- Erstellen tiefbautechnischer Stellungnahmen bei Kreisstraßenbelangen
- Fachtechnische Prüfung und Überwachung in besonderen Fällen
- Beraten der Gemeinden und Abgabe von Stellungnahmen für Tiefbaumaßnahmen der Gemeinden
- Durchführen von Unterhaltsarbeiten an der Giechburgstraße und den Parkplätzen sowie an der Wasserversorgungs- und Abwasseranlage der Giechburg