Was sind ausreichende Sprachkenntnisse

Ausreichende Sprachkenntnisse liegen vor, wenn sich der Einbürgerungsbewerber im täglichen Leben einschließlich der üblichen Kontakte mit den Behörden in seiner deutschen Umgebung sprachlich zurecht finden vermag und mit ihm ein Gespräch geführt werden kann, das seinem Alter und Bildungsstand entspricht.
Dazu gehört auch, dass der Einbürgerungsbewerber einen deutschsprachigen Text des alltäglichen Lebens lesen, verstehen und den wesentlichen Inhalt wiedergeben kann.
Die Fähigkeit, sich auf einfache Art mündlich verständigen zu können, reicht nicht aus.

Diese ausreichenden Sprachkenntnisse werden in der Regel mit dem Zertifikat Deutsch des Goetheinstituts auf der Stufe B1 (Europäischer Referenzrahmen für Sprache) nachgewiesen. Dieses Zertifikat Deutsch ist Bestandteil des Integrationskurses der für viele Neuzuwanderer verpflichtend ist.