Kann man die ausländische Staatsangehörigkeit beibehalten?
Die ausländische Staatsangehörigkeit muss grundsätzlich aufgegeben werden.
Ausnahmen sind nur möglich wenn der Verlust der Heimatstaatsangehörigkeit nur unter besonderen Schwierigkeiten herbei geführt werden kann. Ob ein Ausnahmefall vorliegt wird in jedem Einzelfall gesondert geprüft.
Für EU-Staatsangehörige und Schweizer ist der Verzicht auf die bisherige Staatsangehörigkeit keine Einbürgerungsvoraussetzung mehr!