Wer ist zuständig?

Für die Landkreisbewohner ist das Landratsamt für die Ausstellung des Staatsangehörigkeitsausweises zuständig.

Für im Ausland lebende deutsche Staatsangehörige nimmt die jeweilige deutsche Auslandsvertretung den Antrag entgegen und leitet diesen dann an das für die Bearbeitung zuständige Bundesverwaltungsamt in Köln weiter.