Benötigte Unterlagen - Umzug von außerhalb

Für die Änderung Ihrer Fahrzeugpapiere und Kennzeichenschilder (ab dem 01.01.2015 ist die Änderung der amtlichen Kennzeichen nicht mehr notwendig) benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. den Fahrzeugschein
  • Zulassungsbescheinigung Teil II ist ab dem 01.01.2015 nur vorzulegen bei Namensänderung und/oder bei der Eintragung von technischen Änderungen und/oder bei Wechsel des Kennzeichens. Bei alten Fahrzeugdokumenten (Fahrzeugbrief) ist die Vorlage immer erforderlich (ist dieser aufgrund einer Finanzierung bei einer Leasinggesellschaft hinterlegt, bitte wir Sie den Brief vorher direkt zu uns schicken zu lassen)
  • Kennzeichenschilder (ab dem 01.01.2015 ist die Vorlage der Kennzeichenschilder bei Beibehalt des Kennzeichen nicht mehr erforderlich). 
  • Versicherungsbestätigung Ihrer Kfz-Versicherung in Form der eVB-Nummer 
  • Gültige HU – Bescheinigung
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters
  • bei ausländischen Pässen ist die Vorlage der Meldebescheinigung verpflichtend!!!
  • bei gewerblicher Zulassung: Gewerbeanmeldung der Gemeinde und der Auszug aus dem Handelsregister (bei nicht eingetragenen Firmen ist die Vorlage der Gewerbeanmeldung ausreichend)
  • Vollmacht zur Zulassung eines KFZ, wenn der Fahrzeughalter nicht persönlich vorspricht