Freiwilliges 2G bzw. 3G plus
Die 14. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sieht mit Wirkung vom 6. Oktober 2021 Erleichterungen für Betriebe und Veranstalter vor, die freiwillig nur Geimpfte und Genesene (sog. "freiwilliges 2G") sowie auch Getestete mit einem PCR-Test (sog. "freiwilliges 3G plus") zulassen.
Dafür gelten folgende Regelungen:
- freiwillig und Entscheidung des Veranstalters oder Betreibers.
- in allen Bereichen möglich, in denen bisher 3G gilt (z. B. Sportstätten, Theater, Opern, Kinos, Museen, Tagungen, Kongress, Bibliotheken)
Erleichterungen bei 2G bzw. 3G plus:
- Maskenpflicht und Gebot des Mindestabstands aufgehoben
- Personenobergrenzen entfallen
- Alkoholverbote bei Sport- und Kulturveranstaltungen mit mehr als 1.000 Personen aufgehoben
Voraussetzungen für 2G bzw. 3G plus:
- strenge Zutrittsregularien (Zugangshindernisse, Kontrollen mit Identitätsfeststellung etc.).
- Missbrauch ist nicht nur bußgeldbewehrt, sondern gefährdet auch die allgemeine gewerberechtliche Zuverlässigkeit dessen, der nicht kontrolliert.
Regelungen für Kinder und Schüler:
- 3G plus: Zutritt erlaubt, unabhängig von ihrem persönlichen Impfstatus, da sie in der Schule regelmäßig getestet werden.
- 2G: Schüler älter als 12 Jahren haben keine eigene Zutrittsmöglichkeit. Sie müssen die Voraussetzung "geimpft" oder "genesen" erfüllen.
Hinweis:
Alle Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, können gegen Nachweis und mit PCR - Test auch bei „2G“ Zugang erhalten. Die Anbieter, Veranstalter oder Betreiber sind hierzu aber nicht verpflichtet.