Was soll ich tun, wenn ich Kontakt zu einem Infizierten hatte?

Regelungen zu engen Kontaktpersonen entfallen bis auf Weiteres vollständig: Eine Verpflichtung zur Quarantäne besteht nicht mehr.


Eigenverantwortlich handeln – Empfehlungen zum Verhalten:

Wer Kontakt mit einer infizierten Person in einem Zeitraum hatte, in dem eine Ansteckungsgefahr bestand, sollte Folgendes beachten:

  • Kontakt zu anderen Personen einschränken, vor allem zu Risikopersonen, die gefährdet sind, schwer an COVID-19 zu erkranken.
  • AHA+L-Formel beachten: Abstand wahren, Hygieneregeln berücksichtigen, im Alltag Maske tragen (in Bayern ist der Standard eine FFP2-Maske) und lüften.
  • Regelmäßig testen: Selbsttest mit eigenständig beschafften Tests oder im Rahmen von Testmöglichkeiten in Betrieben.
  • Selbstbeobachtung für 14 Tage: Insgesamt zwei Wochen nach dem letzten Kontakt zur infizierten Person auf Corona-spezifische Symptome achten.
  • Falls Krankheitszeichen auftreten: ärztliche Abklärung

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