Ich hatte Kontakt zu einem Infizierten - Was soll ich tun?
Wann besteht für mich eine Ansteckungsgefahr mit dem Coronavirus SARS-CoV-2?
Ansteckungsfahr besteht, wenn Sie engen Kontakt zu einer infizierten Person hatten
- bereits innerhalb von 2 Tagen vor dem Symptombeginn der infizierten Person,
- während der gesamten Zeit, in der die infizierte Person Krankheitszeichen zeigt, und auch
- innerhalb von 2 Tagen vor Abnahme des positiven Tests bei der infizierten Person, falls diese keine Krankheitszeichen zeigt.
Ein „enger Kontakt“ ist zum Beispiel, wenn der Abstand untereinander über mehr als 10 Minuten weniger als 1,5 Meter betrug und weder die infizierte Person noch ihre Kontaktpersonen durchgehend und korrekt eine medizinische Gesichtsmaske oder eine FFP2-Maske getragen haben. Ein Gespräch zwischen infizierter Person und Kontaktperson gilt zudem immer als „enger Kontakt“, unabhängig davon, wie lang es dauert, wenn nicht beide eine Maske entsprechend getragen haben.
Was soll ich tun, wenn ich Kontakt zu einem Infizierten hatte?
Regelungen zu engen Kontaktpersonen entfallen bis auf Weiteres vollständig: Eine Verpflichtung zur Quarantäne besteht nicht mehr.
Eigenverantwortlich handeln – Empfehlungen zum Verhalten:
Wer Kontakt mit einer infizierten Person in einem Zeitraum hatte, in dem eine Ansteckungsgefahr bestand, sollte Folgendes beachten:
- Kontakt zu anderen Personen einschränken, vor allem zu Risikopersonen, die gefährdet sind, schwer an COVID-19 zu erkranken.
- AHA+L-Formel beachten: Abstand wahren, Hygieneregeln berücksichtigen, im Alltag Maske tragen (in Bayern ist der Standard eine FFP2-Maske) und lüften.
- Regelmäßig testen: Selbsttest mit eigenständig beschafften Tests oder im Rahmen von Testmöglichkeiten in Betrieben.
- Selbstbeobachtung für 14 Tage: Insgesamt zwei Wochen nach dem letzten Kontakt zur infizierten Person auf Corona-spezifische Symptome achten.
- Falls Krankheitszeichen auftreten: ärztliche Abklärung
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