Eidesstattlichen Versicherung
Bei der eidesstattlichen Versicherung muss der Abgebende erklären, dass die Papiere in Verlust geraten sind. Er erklärt weiterhin, dass sie weder durch die Polizei beschlagnahmt, durch ein Gericht eingezogen oder als Pfand hinterlegt wurden. Die Versicherung an Eides Statt ist von besonderer Bedeutung. Sie muss in Gegenwart der Behörde unterschrieben werden. Derjenige, der diese Versicherung abgibt, bekräftigt, dass die Erklärung der Wahrheit entspricht.
Eine eidesstattliche Versicherung kann auch bei einem Notar abgegeben werden. Diese notariell bestätigte Erklärung ist dann der Zulassungsbehörde vorzulegen.
Durch die Abgabe einer unwahren eidesstattlichen Versicherung würde sich der Erklärende strafbar machen und es kommt zur Anzeige.