Aufbietungsverfahren
Für den Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief schreibt die Gesetzgebung das sogenannte Aufbietungsverfahren vor.
Im Rahmen dieses Verfahrens findet eine Überprüfung statt, ob das Fahrzeugdokument nicht z.B. bei einer Bank hinterlegt wurde.
Die Aufbietungsfrist dauert 2 - 3 Wochen. Nach Ablauf dieser Frist kann dann eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt werden.
Eine Erstellung der Ersatzfahrzeugpapiere vor Beendigung der Aufbietungsfrist ist nicht möglich.