Aufbietungsverfahren

Für den Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief schreibt die Gesetzgebung das sogenannte Aufbietungsverfahren vor.

Im Rahmen dieses Verfahrens findet eine Überprüfung statt, ob das Fahrzeugdokument nicht z.B. bei einer Bank hinterlegt wurde.

Die Aufbietungsfrist dauert  2 - 3 Wochen. Nach Ablauf dieser Frist kann dann eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt werden.

Eine Erstellung der Ersatzfahrzeugpapiere vor Beendigung der Aufbietungsfrist ist nicht möglich.