Zweck - Kurzzeitkennzeichen
Kurzzeitkennzeichen können nur für folgende Zwecke verwendet werden:
- Probefahrten: Fahrten zur Feststellung und zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeuges
- Überführungsfahrten: Fahrten, die in der Hauptsache der Überführung an einen anderen Ort dienen
Mit einem Kurzzeitkennzeichen können nur außer Betrieb gesetzte Fahrzeuge bewegt werden.
Fahrten zur Erlangung einer gültigen Hauptuntersuchung können im Zulassungsbezirk, sowie einem angrenzenden Zulassungsbezirk durchgeführt werden. Bei Fahrten zur Erlangung der Betriebserlaubnis im Landkreis Bamberg als auch in einem angrenzenden Zulassungsbezirk ist zu beachten, dass nach aktueller Gesetzeslage eine Rückfahrt von der Begutachtungsstelle nicht möglich ist.