Was ist ein Oldtimer?

Bei einem Oldtimer im Sinne des §1 Satz 22 FZV handelt es sich um ein Fahrzeug, das vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen ist, weitestgehend dem Originalzustand entspricht und in einem gutem Erhaltungszustand ist.

Im Rahmen der Untersuchung gem. §23 StVZO durch einem amtlich anerkannten Sachverständigen wird geprüft, ob es sich bei Ihrem Fahrzeug um einen Oldtimer handelt.