Eingeschränkte Öffnungszeiten der Waffenbehörde

Im Bereich Waffen- und Sprengstoffrecht ist derzeit krankheitsbedingt nur eine sehr eingeschränkte Sachbearbeitung möglich. Wir bitten Sie deshalb, Ihre Anfragen und Anträge schriftlich oder per Email (waffenrecht@lra-ba.bayern.de) an uns zu richten.

Wir bitten um Verständnis.

24.08.2022 
Quelle: Pressestelle Landratsamt Bamberg