Abkochgebot für Geisfeld

Das Trinkwasser des Hochbehälters Geisfeld der Gemeinde Strullendorf weist bakterielle Verunreinigungen auf. Es wurde daher eine Abkochanordnung für den Ortsteil Geisfeld erlassen.

Folgende Anweisungen sind zu beachten:

• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.

• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.

• Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.

• Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Wasserversorger, die Gemeinde Strullendorf.

15.09.2022 
Quelle: Pressestelle Landratsamt Bamberg