Was ist Sperrmüll?

Wie der Name schon sagt: Im Rahmen der Sperrmüllsammlungen des Landkreises Bamberg werden ausschließlich brennbare und nicht verwertbare Gegenstände mitgenommen, die aufgrund ihrer Größe (Sperrigkeit) nicht über die Restmülltonne entsorgt werden können.
Keine Kleinteile in Säcken und Kartons
  • Es kam und kommt regelmäßig vor, dass eine Vielzahl von Kleinteilen entweder lose oder verpackt in Kunststoffsäcken bzw. Kartons am Tag der Abholung am Straßenrand bereitgestellt werden. Dies bereitet einerseits den Mitarbeitern des Entsorgers erhebliche Probleme beim Einladen, andererseits sind dadurch immer wieder Verschmutzungen zu beobachten. Zudem geht diese Art der Entsorgung von Kleinteilen zu Lasten der Allgemeinheit.
  • Die Abfallwirtschaft des Landkreises Bamberg weist daher nochmals darauf hin, dass Kleinteile und ausgeschlossene Gegenstände zukünftig nicht mehr mitgenommen werden. Der vom Landkreis beauftragte Entsorger hat entsprechende Vorgaben erhalten, die ab sofort umgesetzt werden.
  • Zur Entsorgung von Kleinteilen ist die Restmülltonne vorgesehen. Reicht diese nicht aus, können im Landratsamt oder bei den Gemeindeverwaltungen zugelassene Abfallsäcke (3,90 € pro Stück) erworben werden, die am Tag der Restmüllabfuhr neben der Tonne bereitgestellt werden können.

Was gehört zum Sperrmüll?

Grundsätzlich nur sperrige Gegenstände, die nicht in den Restabfallbehälter passen!
Ausgedienter Hausrat aus Holz, Kunst- oder Verbundstoff, z. B. Bettgestell (aus Holz), Couch, Matratze, Federbett, Hocker, Sessel, Gardinenleiste, Koffer, Sofa, Kinderspielzeug (sperrig), Kleinmöbel, Stuhl, Teppich oder anderer Bodenbelag, Fensterrahmen (ohne Glas).


Was gehört nicht zu Sperrmüll?

  • Kleinteile, die auch in die Restmülltonne passen. Mit Hausmüll gefüllte Säcke.
  • Kartonagen: Entsorgung über Papiertonne oder Wertstoffhöfe
  • Elektronikschrott (z.B. Fernseher, Monitore, Computer, Staubsauger, Haushaltskleingeräte, usw.): Entsorgung über Wertstoffhöfe
  • Kühlgeräte: Kostenlose Entsorgung über Wertstoffhöfe (außer Viereth)
  • Altreifen: Entsorgung über private Entsorger oder Reifenhändler
  • Sanitärkeramik (Waschbecken, Toilette, etc.), Tischplatten aus Stein, Tontöpfe, Geschirr (Keramik, Porzellan) oder andere mineralischen Abfälle: Entsorgung über Wertstoffhöfe (Bauschuttcontainer) bis zu 0,25 m³ (250 Liter)
  • Sperrmüll aus Metall: Wertstoffhöfe
  • Fensterglas: Wertstoffhof / private Entsorger

Ausführliche Informationen:

Ausführliche Informationen rund um Sperrmüll finden Sie in unserem Flyer: