Hinweise zu den Abfallgebühren

private Haushalte:
  • Die Höhe der Gebühren ist abhängig von der Größe der genutzten Restabfalltonne und der Anzahl der in Anspruch genommenen Leerungen. Es erfolgt keine Berechnung nach der Personenzahl.
  • Zunächst wird der Betrag für die Grundgebühr + 24 Leerungen der Restmülltonne berechnet und abgebucht.
  • Alle Leerungen der Restmülltonne werden registriert. Es besteht die Möglichkeit, Gebühren für bis zu 8 Leerungen pro Jahr einzusparen. Die Anzahl der Mindestleerungen beträgt demnach 18.
  • Die Abfallentsorgungsgebühr für private Haushalte stellt eine Einheitsgebühr dar, d.h., dass alle genannten Leistungen darin enthalten sind und nicht extra berechnet werden.
  • Die Abbuchung der Gebühren erfolgt i. d. R. vierteljährlich (15. Februar, 15. Mai, 15. August, 15. November); sofern kein SEPA-Mandat erteilt wird, ist die Jahresgebühr zum 1. Juli des jeweiligen Kalenderjahres selbst zu überweisen.
  • Die Gutschrift der eingesparten Leerungen wird mit der ersten Fälligkeit (15. Februar bzw.1. Juli) im folgenden Jahr verrechnet.
  • Wenn weniger oder mehr als 24 Leerungen pro Jahr in Anspruch genommen wurden, erhält der Kunde einen neuen Gebührenbescheid, im anderen Fall gilt weiter der ursprüngliche Bescheid.

Gewerbe:
  • Bei Restabfallbehältern, die zu den Gebühren für "andere Herkunftsbereiche" abgerechnet werden, sind ebenfalls 18 Mindestleerungen vorgesehen.
  • In der Gebühr ist die Nutzung der Biotonne nicht enthalten. Papiertonnen werden i. d. R. ohne Zusatzkosten zur Verfügung gestell