Elektronikschrott
Abgabestellen
Abgabestellen für Elektroaltgeräte finden Sie in der Interaktiven Landkreiskarte
Landkreiskarte - Abgabestellen für Elektroaltgeräte
Entsprechend dem ElektroG können alle Arten von Elektrogeräten (auch Kühlgeräte) kostenlos an den Wertstoffhöfen im Landkreis Bamberg abgegeben werden:
Aus Platzgründen werden Kühlgeräte (Gruppe 1), Bildschirme (Gruppe 2) und Gasentladungslampen (Gruppe 3) auf dem Wertstoffhof in Viereth nicht angenommen.
Gesetzeregelung zur Entsorgung
Seit März 2006 dürfen Elektroaltgeräte nicht mehr über den Hausmüll entsorgt werden. Alle Verbraucherinnen und Verbraucher können ausgediente Fernseher, Kühlgeräte, DVD-Player, Mikrowellen, Kleingeräte, usw. kostenlos an Sammelstellen der Städte und Landkreise abgeben. Die Gerätehersteller sind dann für die Verwertung verantwortlich, so die Regelung im Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG).
Gerätegruppen
Das Gesetz sieht ebenfalls vor, dass die Elektroaltgeräte getrennt in 6 verschiedene Gerätegruppen gesammelt werden müssen. Dazu wurden die Wertstoffhöfe mit verschiedenen Containern ausgestattet.
Gruppe 1: Kühlgeräte
z.B.
- Kühlschränke
- Gefriergeräte
- Klimageräte
- sonstige Geräte zur Kühlung
Gruppe 2: Bildschirme, Monitore und TV-Geräte
z.B.
- Fernseher
- Monitore
- Flachbildschirme
- Laptops
Gruppe 3: Gasentladungslampen aller Art (versch. Größen u. Formen)
z. B.
- Leuchtstoffröhren
- Energiesparlampen
keine Glühbirnen u. Halogenlampen
Gruppe 4: Haushaltsgroßgeräte
z.B.
- Waschmaschinen
- Geschirrspüler
- Wäschetrockner
- Herde u. Backöfen
- Mikrowellengeräte
- elektr. Heizgeräte
Gruppe 5: Haushaltskleingeräte
z.B.
- Staubsauger
- Bügeleisen
- Toaster
- Friteusen
- Kaffeemaschinen
- Rasierapparate
- Nähmaschinen
- Fön
- Haarschneider
- Uhren
- Waagen
- elektr. Zahnbürsten
- elektr. Werkzeuge (Bohrmaschinen, Sägen, Fräsen, Schleifer, usw.)
- elektr. Spielzeuge (Eisenbahnen, Rennbahn, Videospielkonsolen)
- elektr. Messer
- Radios
- Videokameras
- Videorecorder
- Hi-Fi-Anlagen
- Verstärker
- Computer
- Drucker
- Tastatur
- Notebooks
- Kopierer
- Faxgeräte
- Telefone
- Anrufbeantworter
- Taschenrechner
- Mobiltelefone
- elektr. Musikinstrumente
usw.
Gruppe 6: Photovoltaikmodule
nur an den Wertstoffhöfen Hallstadt und Hirschaid
Weitere Informationen:
- Auch Kleingeräte wie Kaffeemaschinen, elektr. Zahnbürsten oder Toaster gehören auf keinen Fall in die Restmülltonne. Das Gesetz verpflichtet zur Abgabe an den Sammelstellen.
- Die Verwertung der Geräte erfolgt durch die Hersteller, bzw. einer von den Herstellern gegündeten Stiftung (EAR).
- Um die Kapazität der Container möglichst vollständig auszunutzen, müssen Haushausgroßgeräte, Kühlgeräte und Bildschirme gestapelt werden. Dafür ist jeder Anlieferer verantwortlich, die Wertstoffhofbetreuer unterstützen dabei im Rahmen ihrer Möglichkeiten.
- Entsorgung von Elektroaltgeräten Infoblatt: