Elektronikschrott

Abgabestellen

Abgabestellen für Elektroaltgeräte finden Sie in der Interaktiven Landkreiskarte

Landkreiskarte - Abgabestellen für Elektroaltgeräte

 

Entsprechend dem ElektroG können alle Arten von Elektrogeräten (auch Kühlgeräte) kostenlos an den Wertstoffhöfen im Landkreis Bamberg abgegeben werden:

Aus Platzgründen werden Kühlgeräte (Gruppe 1), Bildschirme (Gruppe 2) und Gasentladungslampen (Gruppe 3) auf dem Wertstoffhof in Viereth nicht angenommen.

 


Gesetzeregelung zur Entsorgung

Seit März 2006 dürfen Elektroaltgeräte nicht mehr über den Hausmüll entsorgt werden. Alle Verbraucherinnen und Verbraucher können ausgediente Fernseher, Kühlgeräte, DVD-Player, Mikrowellen, Kleingeräte, usw. kostenlos an Sammelstellen der Städte und Landkreise abgeben. Die Gerätehersteller sind dann für die Verwertung verantwortlich, so die Regelung im Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG).


Gerätegruppen

Das Gesetz sieht ebenfalls vor, dass die Elektroaltgeräte getrennt in 6 verschiedene Gerätegruppen gesammelt werden müssen. Dazu wurden die Wertstoffhöfe mit verschiedenen Containern ausgestattet.

Gruppe 1: Kühlgeräte

z.B.

  • Kühlschränke
  • Gefriergeräte
  • Klimageräte
  • sonstige Geräte zur Kühlung

Gruppe 2: Bildschirme, Monitore und TV-Geräte

z.B.

  • Fernseher
  • Monitore
  • Flachbildschirme
  • Laptops

Gruppe 3: Gasentladungslampen aller Art (versch. Größen u. Formen)

z. B.

  • Leuchtstoffröhren
  • Energiesparlampen

keine Glühbirnen u. Halogenlampen

Gruppe 4: Haushaltsgroßgeräte

z.B.

  • Waschmaschinen
  • Geschirrspüler
  • Wäschetrockner
  • Herde u. Backöfen
  • Mikrowellengeräte
  • elektr. Heizgeräte

Gruppe 5: Haushaltskleingeräte

z.B.

  • Staubsauger
  • Bügeleisen
  • Toaster
  • Friteusen
  • Kaffeemaschinen
  • Rasierapparate
  • Nähmaschinen
  • Fön
  • Haarschneider
  • Uhren
  • Waagen
  • elektr. Zahnbürsten
  • elektr. Werkzeuge (Bohrmaschinen, Sägen, Fräsen, Schleifer, usw.)
  • elektr. Spielzeuge (Eisenbahnen, Rennbahn, Videospielkonsolen)
  • elektr. Messer
  • Radios
  • Videokameras
  • Videorecorder
  • Hi-Fi-Anlagen
  • Verstärker
  • Computer
  • Drucker
  • Tastatur
  • Notebooks
  • Kopierer
  • Faxgeräte
  • Telefone
  • Anrufbeantworter
  • Taschenrechner
  • Mobiltelefone
  • elektr. Musikinstrumente
    usw.

Gruppe 6: Photovoltaikmodule

nur an den Wertstoffhöfen Hallstadt und Hirschaid


Weitere Informationen:
  • Auch Kleingeräte wie Kaffeemaschinen, elektr. Zahnbürsten oder Toaster gehören auf keinen Fall in die Restmülltonne. Das Gesetz verpflichtet zur Abgabe an den Sammelstellen.
  • Die Verwertung der Geräte erfolgt durch die Hersteller, bzw. einer von den Herstellern gegündeten Stiftung (EAR).
  • Um die Kapazität der Container möglichst vollständig auszunutzen, müssen Haushausgroßgeräte, Kühlgeräte und Bildschirme gestapelt werden. Dafür ist jeder Anlieferer verantwortlich, die Wertstoffhofbetreuer unterstützen dabei im Rahmen ihrer Möglichkeiten.
  • Entsorgung von Elektroaltgeräten Infoblatt: