Styroporverpackungen

Angenommen wird:
  • Styroporteile, die vorher als Verpackungsmaterial gedient haben, z.B. für Küchen-, Elektro- oder HiFi-Geräte
  • Verpackungschips, auch farbig

Nicht angenommen wird:
  • Verunreinigtes Styropor, z.B. durch Farben, Drahtreste oder Metallklammern (Restmüll)
  • Dämmplatten (Restmüll bzw. Sperrmüll)
  • verschmutzte Styroporchips (Restmüll)
  • Dichtungsmaterial, z.B. PU-Schaum (Restmüll)

Informationen:
  • Styroporformteile und Styroporchips werden getrennt erfasst.
  • Styroporverpackungen dürfen auch in den „Gelben Sack“.