Planung einer Maßnahme - Denkmalschutz

Wenn Sie eine Maßnahme an einem Baudenkmal planen, sollten Sie sich in jedem Fall von der Unteren Denkmalschutzbehörde am Landratsamt zusammen mit dem Landesamt für Denkmalpflege beraten lassen.

Dort können sowohl der Ablauf einer Instandsetzungsmaßnahme als auch die verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten besprochen werden. Ein solches Gespräch hilft Zeit und Geld zu sparen. In der Regel sollten Sie ein Maßnahmenkonzept mit einer Kostenschätzung erstellt haben.