Maßnahmen - Denkmalschutz

Alle Maßnahmen an einem Baudenkmal, an Gebäuden in der Nähe von Baudenkmälern oder an Gebäuden innerhalb eines Ensembles bedürfen entweder

  • einer Baugenehmigung
    oder
  • zumindest einer denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis nach Art. 6 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes.
    Die denkmalschutzrechtliche Erlaubnis ist kostenfrei.

Bei baugenehmigungspflichtigen Maßnahmen wird der Denkmalschutz im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens beteiligt.

Alle Erdarbeiten im Bereich eines Bodendenkmals bedürfen einer denkmalschutzrechtlichen Grabungserlaubnis nach Art. 7 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes. Diese ist auch bei einer Baugenehmigung zusätzlich in einem eigenständigen Verfahren bei der Unteren Denkmalschutzbehörde zu beantragen.