Fahrerlaubnisbehörde - Zuständigkeit

Wohnsitz Bundesrepublik Deutschland

Fahrerlaubnisbewerber bzw. Antragsteller müssen ihren ordentlichen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben (d. h. für mindestens 185 Tage/Jahr).


Hauptwohnsitz

Die Zuständigkeit der einzelnen Fahrerlaubnisbehörde ergibt sich danach, wo der Hauptwohnsitz gemeldet ist.

Das Landratsamtes Bamberg ist dann für Sie zuständig, wenn Ihr Hauptwohnsitz im Landkreis Bamberg liegt.