Fahrerlaubnisbehörde - Zuständigkeit
Wohnsitz Bundesrepublik Deutschland
Fahrerlaubnisbewerber bzw. Antragsteller müssen ihren ordentlichen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben (d. h. für mindestens 185 Tage/Jahr).
Hauptwohnsitz
Die Zuständigkeit der einzelnen Fahrerlaubnisbehörde ergibt sich danach, wo der Hauptwohnsitz gemeldet ist.
Das Landratsamtes Bamberg ist dann für Sie zuständig, wenn Ihr Hauptwohnsitz im Landkreis Bamberg liegt.