Infos - Begleitetes Fahren

Neben der Fahrerlaubnis für Pkws (Klasse B) kann im Rahmen des begleiteten Fahrens mit 17 Jahren auch die Berechtigung zum Führen von Anhängern der Klasse BE und B mit Schlüsselzahl 96 erworben werden.

Nach bestandener Prüfung wird dem Fahranfänger eine Prüfungsbescheinigung ausgestellt, die bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres berechtigt, gemeinsam mit einer darin genannten Begleitperson zu fahren.