Infos - Fahrgastbeförderung
Wenn Sie mit einem
- Taxi
- Mietwagen
- Krankenwagen
- einem Pkw im Linienverkehr
- einem Pkw im gebündelten Bedarfsverkehr oder
- bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten und Ferienziel-Reisen
Personen befördern möchten, müssen Sie im Besitz eines Führerscheines zur Fahrgastbeförderung sein.
Wenn Sie ein derartiges Unternehmen gründen wollen, brauchen Sie zusätzlich eine Konzession.