Infos - Fahrgastbeförderung

Wenn Sie mit einem

  • Taxi
  • Mietwagen
  • Krankenwagen
  • einem Pkw im Linienverkehr
  • einem Pkw im gebündelten Bedarfsverkehr oder
  • bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten und Ferienziel-Reisen

Personen befördern möchten, müssen Sie im Besitz eines Führerscheines zur Fahrgastbeförderung sein.

Wenn Sie ein derartiges Unternehmen gründen wollen, brauchen Sie zusätzlich eine Konzession.