Vorbesitz - Fahrgastbeförderung
Wer die Erteilung eines Fahrgastführerscheines beantragt, muss mindestens seit
- 2 Jahren
im Vorbesitz einer EU- oder EWR-Fahrerlaubnis der Klasse B (frühere Klasse 3) oder einer Fahrerlaubnis aus einem in Anlage 11 Fahrerlaubnis-Verordnung aufgeführten Staat sein.
Ausnahme:
bei Krankenkraftwagen und Mietwagen zum Behindertentransport
- 1 Jahr