Vorbesitz - Fahrgastbeförderung

Wer die Erteilung eines Fahrgastführerscheines beantragt, muss mindestens seit

  • 2 Jahren

im Vorbesitz einer EU- oder EWR-Fahrerlaubnis der Klasse B (frühere Klasse 3) oder einer Fahrerlaubnis aus einem in Anlage 11 Fahrerlaubnis-Verordnung aufgeführten Staat sein.


Ausnahme:

bei Krankenkraftwagen und Mietwagen zum Behindertentransport

  • 1 Jahr