Fahrgastbeförderung - Unterlagen

Die benötigten Unterlagen unterscheiden sich nach Erteilung oder Verlängerung der Fahrgastbeförderung.

Fahrgastbeförderung-Erteilung - Benötigte Unterlagen

Antrag

Fahrgastführerschein - Antrag Erteilung und Verlängerung

(mit Bestätigung der Wohnsitzgemeinde)


Führungszeugnis

Führungszeugnis für behördliche Zwecke. Bitte bei der Wohnsitzgemeinde beantragen.


EU-Kartenführerschein

Sie benötigen einen EU-Kartenführerschein.

Wenn Sie noch im Besitz eines grauen oder rosa Führerscheines sind, müssen Sie gleichzeitig die Umschreibung in den EU-Kartenführerschein beantragen.


Ärztliche Untersuchungen

Betriebsmedizinisches Gutachten

Alle Informationen erhalten Sie auf unseren Seiten: betriebsmedizinisches Gutachten


Erste Hilfe - Nachweis

Nachweis über die Ausbildung in 1. Hilfe
(für Krankenkraftwagen, falls der Antragsteller nicht im Besitz eines Lkw-Führerscheines ist)


Nachweis der Fachkunde

zusätzlich bei Erteilung eines Fahrgastführerscheines für

  • Taxen
  • Mietwagen
  • gebündelten Bedarfsverkehr und
  • Verlängerung Mietwagen

Karteikartenabschrift

zusätzlich,
wenn der bisherige Führerschein von einer anderen Behörde als dem Landratsamt Bamberg ausgestellt wurde, ist eine Karteikartenabschrift der Ausstellungsbehörde nötig.

Benötigen Sie die Anschrift oder Telefonnummer der Ausstellungsbehörde?
Verzeichnis über Fahrerlaubnisbehörden

Fahrgastbeförderung-Verlängerung - Unterlagen

Antrag

Fahrgastführerschein - Antrag Erteilung und Verlängerung

(mit Bestätigung der Wohnsitzgemeinde)


Führungszeugnis

Führungszeugnis für behördliche Zwecke. Bitte bei der Wohnsitzgemeinde beantragen.


Ärztliche Untersuchungen

Kopie/n Führerscheine
  • des Führerscheines
  • des Fahrgastführerscheines
    (wenn diese/r nicht vom Landratsamt Bamberg ausgestellt wurde/n)

Betriebsmedinzinisches Gutachten

zusätzlich ab dem 60. Lebensjahr ist ein betriebsmedizinisches Gutachten nötig. Alle Informationen erhalten Sie auf unseren Seiten: betriebsmedizinisches Gutachten

Falls das betriebsmedizinische Gutachten vor Erreichen des 60. Lebensjahres (Fahrgastführerschein) zusätzlich vorgelegt wird, kann der betreffende Führerschein für 5 Jahre verlängert werden.