Zuständigkeit - Feuerwehrführerschein
Die Kreisverwaltungsbehörde ist zuständig für die Erteilung der Fahrberechtigungen.
Nach Art. 3 Abs. 1 Nr. 3 a) BayVwVfG ist die Behörde örtlich zuständig, in deren Bezirk der Bewerber seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Für die Bewerber mit dem Hauptwohnsitz im Landkreis Bamberg ist dies das Landratsamt Bamberg.