Antragsstellung - Feuerwehrführerschein
Eine Antragstellung auf Erteilung der jeweiligen Fahrberechtigung ist vor Beginn der Ausbildung und der Prüfung nicht erforderlich.
Der Bewerber kann nach Abschluss der Ausbildung und der Prüfung unter Vorlage seines Führerscheins und der Ausbildungs- und Prüfungsbescheinigung die Erteilung der jeweiligen Fahrberechtigung beantragen.