Unterlagen – Änderungen von Daten (z. B. Namensänderung, Streichung der Sehhilfe, Unbrauchbarkeit etc.) – Führerschein

Antrag

Ausweis

gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass


alter Führeschein

alter Führerschein im Original


Lichtbild

ein biometrisches Lichtbild (35 mm x 45 mm), jedoch nicht älter als 1 Jahr

Foto-Mustertafel (biometrisches Lichtbild)



Karteikartenabschrift

zusätzlich,
wenn der bisherige Papierführerschein von einer anderen Behörde als dem Landratsamt Bamberg ausgestellt wurde, ist eine Karteikartenabschrift der Ausstellungsbehörde nötig.

Benötigen Sie die Anschrift oder Telefonnummer der Ausstellungsbehörde?
Verzeichnis über Fahrerlaubnisbehörden

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  • bei Namensänderung

    Nachweis über die Änderung des Namens (z. B. geänderter Personalausweis/Reisepass, Eheurkunde,
    Gerichtsurteil etc.)

  • bei Streichung der Sehhilfe

     Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung gem. Nr. 2.1 der Anlage 6 FeV eines Arztes/einer Ärztin für
     Augenheilkunde, welche/r nicht am operativen Eingriff beteiligt war (vgl. § 11 Abs. 2 Satz 6 FeV).

  • bei Unbrauchbarkeit

     Den unleserlichen oder zerbrochenen Führerschein bitte unbedingt vorlegen.