Güter-/Personenkraftverkehr - Wiedererteilung
Wenn Sie ich nach der Neuerteilung im Güterkraftverkehr gewerblich die Klassen C1, C1E, C, CE, und/oder im Personenkraftverkehr die Klassen D1, D1E, D, DE führen möchten, müssen Sie die Berufskraftfahrer-Qualifikation beachten.
Alle Informationen hierzu finden Sie hier: Berufskraftfahrer-Qualifikation