Ärztliche Gutachten - Wann muss ich weitere vorlegen?

In bestimmten Einzelfällen, z. B. bei Alkohol- oder Betäubungsmittelabhängigkeit, kann Ihnen die Führerscheinstelle ohne nähere Prüfung Ihrer Eignung die Wiedererteilung Ihrer Fahrerlaubnis versagen.

Die Führerscheinstelle wird dann von Ihnen fordern, ein ärztliches Gutachten vorzulegen, um eine Abhängigkeit von Alkohol oder Betäubungsmitteln auszuschließen. Dazu bestimmt die Führerscheinstelle auch, welche Qualifikation der Arzt haben muss.
Die Kosten für das Gutachten tragen Sie.

Sollten Sie das Gutachten nicht fristgerecht beibringen, kann die Führerscheinstelle auf Ihre Nichteignung schließen und die Neuerteilung Ihrer Fahrerlaubnis ablehnen.