Neue Fahrerlaubnisprüfung - Muss ich eine machen?

Die Fahrerlaubnisbehörde kann nach § 20 Abs. 2 Satz 1 FeV nach pflichtgemäßem Ermessen auf eine Befähigungsprüfung verzichten oder diese – unabhängig von Fristen – bei einer Neuerteilung einer Fahrerlaubnis bei Bedenken hinsichtlich der Fahrbefähigung verlangen.

Die Vorschriften der Eignungsüberprüfung (z. B. Medizinisch-Psychologisches Gutachten oder ärztliche Gutachten) bleiben unberührt.