Sperrfrist - Was bedeutet eine Ausnahme?
Was bedeutet eine Ausnahme von der Sperrfrist?
Das Gericht bestimmt bei einer Entziehung der Fahrerlaubnis zugleich, dass für die Dauer einer bestimmten Frist keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf (Sperre). Bestimmte Arten von Kraftfahrzeugen (z. B. land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen) kann es von der Sperre ausnehmen. Aber auch diese Fahrzeuge dürfen Sie solange nicht fahren, bis Ihnen die Führerscheinstelle eine entsprechende Fahrerlaubnis erteilt hat.
Bitte beachten Sie, dass auch vor Erteilung einer von der Sperrfrist ausgenommenen Fahrerlaubnisklasse eine Eignungsüberprüfung (z. B. medizinisch-psychologische Untersuchung) erforderlich ist.
Wie kann ich erreichen, dass meine Sperrfrist abgekürzt wird?
Das Gericht kann die angeordnete Sperre für die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis nachträglich abkürzen, wenn es Grund zu der Annahme hat, dass Sie zum Führen von Kraftfahrzeugen wieder geeignet sind. Dies ist frühestens möglich, wenn die Sperre 3 Monate gedauert hat.
Eine Sperrzeitverkürzung von 2 Monaten ist möglich, wenn:
Sie erstmals wegen einer unter Alkoholeinfluss begangenen Verkehrsstraftat rechtskräftig verurteilt wurden und kein weiteres Mal gegen die 0,5 Promille-Grenze verstoßen haben,
Ihre Blutalkoholkonzentration zum Tatzeitpunkt weniger als 1,6 Promille betragen hat,
Sie die erfolgreiche Teilnahme an einem Aufbauseminar für alkohol- und drogenauffällige Kraftfahrer nachweisen,
Sie nach der gegenständlichen Verurteilung inzwischen keine erneute Straftat bzw. Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss begangen haben.
Die Gerichte entscheiden in richterlicher Unabhängigkeit unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des jeweiligen Einzelfalls.
Wir empfehlen, sich zunächst bei einer rechtsberatenden Stelle, z. B. einem Rechtsanwalt, über die Möglichkeit der Sperrzeitverkürzung zu informieren.