Ausländischen Fahrerlaubnis - Was passiert mit meiner?
Auch wenn Sie eine ausländische Fahrerlaubnis haben, dürfen Sie in Deutschland kein Fahrzeug im Straßenverkehr führen, solange ein Fahrverbot oder eine Sperrfrist in Deutschland wirksam sind.
Die ausländische Fahrerlaubnis hat in Deutschland auch dann keine Gültigkeit, wenn sie vor der Entziehung der deutschen Fahrerlaubnis erworben wurde. Dies gilt auch, wenn die ausländische Fahrerlaubnis während der Sperrfrist erworben wurde.
Führen Sie trotz der fehlenden Berechtigung ein Kraftfahrzeug in Deutschland, müssen Sie mit einer Strafverfolgung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis rechnen.
Im Übrigen herrscht innerhalb der EU das Wohnsitzprinzip: Ein Führerschein darf nur von dem Mitgliedstaat ausgestellt werden, in dem Sie Ihren ordentlichen Wohnsitz haben, sich dort also mindestens 185 Tage im Jahr aufhalten. Erlangen deutsche Stellen Kenntnis von einem rechtswidrigen Erwerb der Fahrerlaubnis im Ausland, informieren sie die ausländische Behörde umgehend und ersuchen diese insbesondere um Rücknahme beziehungsweise Widerruf der ausländischen Fahrerlaubnis. Ferner leiten die deutschen (Fahrerlaubnis-)Behörden u. U. das kostenpflichtige Aberkennungsverfahren der im Ausland zu Unrecht erworbenen Fahrerlaubnis für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ein oder fordern bei bestehenden Eignungszweifeln eine Überprüfung Ihrer Fahreignung (z. B. medizinisch-psychologische Untersuchung).