Verlängerung (bei Verstößen) - Probezeit

Bei erstmaligen Erwerb einer Fahrerlaubnis (ausgenommen Klasse AM, L und T) wird diese auf Probe erteilt. Die Probezeit dauert zwei Jahre.

Fahranfänger unterliegen in der Probezeit besonderen Regeln, die der hohen Unfallgefärdung entgegenwirken sollen.

Demnach müssen bestimmte Maßnahmen ergriffen werden, wenn der Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe eine rechtskräftige Straftat oder Ordnungswidrigkeit begeht.