Informationen - Belehrung (Lebensmittelzeugnis)

Personen, die in der Branche Lebensmittelgewerbe tätig werden wollen, erhalten von uns ein Zeugnis, für das allerdings Gebühren erhoben werden müssen.

Dafür werden Sie auch schriftlich und mündlich beraten.

Inhalt der Beratung ist vor allem, dass mit Lebensmitteln tätige Personen bei bestimmten Erkrankungen ihre Beschäftigung im Lebensmittelgewerbe zum Schutz der Allgemeinheit vorübergehend unterbrechen müssen und erst wieder arbeiten dürfen, wenn der Fachbereich Gesundheitswesen "Grünes Licht" gegeben hat.