Hinweis neu eingerichteter Betrieb

Soll ein Gaststättenbetrieb neu errichtet bzw. bei Übernahme räumliche Veränderungen vorgenommen werden, ist es sinnvoll, vorab die baurechtliche Genehmigungspflicht bzw. Genehmigungsfähigkeit mit unserem Geschäftsbereich 4 – Planen, Bauen, Umwelt zu klären. zum Bauamt