Allgemeine Beschreibung (Makler, Bauträger, Baubetreuer)
Erlaubnispflichtig nach § 34 c GewO ist die:
- Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über:
- Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Wohnräume, gewerbliche Räume,
- Darlehen.
- Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung und dazu die Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte.
- Wirtschaftliche Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung.