Pfandleihgewerbe
Allgemeine Beschreibung
Wer das Geschäft eines Pfandleihers oder Pfandvermittlers betreiben will, bedarf der Erlaubnis nach § 34 der Gewerbeordnung (GewO).
Der Gewerbebetrieb des Pfandleihers besteht darin, dass Gelddarlehen gegen Faustpfand zur Sicherung der Darlehen nebst Zinsen und Kosten gewährt werden, wobei das Faustpfand nur eine bewegliche Sache oder ein Wertpapier sein kann.
Der Pfandvermittler vermittelt Pfandgeschäfte, indem er auf ihm übertragene Pfänder einen Vorschuss gewährt und die Pfänder in seinem Namen bei einem Pfandleiher verpfändet.
Zuständigkeit
Betriebsstätte Landkreis Bamberg
Das Landratsamt Bamberg ist für Antragsteller zuständig, die im Landkreis Bamberg eine Betriebsstätte besitzen oder schaffen wollen.
Betriebsstätte Stadt Bamberg
Für Betriebe, die direkt in Bamberg liegen, ist die Stadt Bamberg zuständig.
Unterlagen
Antrag
Der Antrag ist über die zuständige Wohnsitzgemeinde beim Landratsamt einzureichen.
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen bzw. nachzureichen:
Polizeiliches Führungszeugnis
zur Vorlage bei Behörden (wird bei der Wohnsitzgemeinde beantragt. Die Unterlagen sollen direkt an das Landratsamt Bamberg geschickt werden. Als Verwendungszweck bitte "Erlaubnis nach § 34 GewO - Pfandleihgewerbe, Az. 31 - 8265" angeben.)
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
zur Vorlage bei Behörden (wird bei der Wohnsitzgemeinde beantragt. Die Unterlagen sollen direkt an das Landratsamt Bamberg geschickt werden. Als Verwendungszweck bitte "Erlaubnis nach § 34 GewO - Pfandleihgewerbe, Az. 31 - 8265" angeben.)
Auskunft über Insolvenzverfahren
des zuständigen Amtsgerichtes
Bescheinigung in Steuersachen
des zuständigen Finanzamtes
Betriebsmittel
Vorlage einer Bankbürgschaft über 15.000,00 € (verfügbar über sechs Monate) oder eines Eigenkapitalnachweises in entsprechender Höhe
Betriebsversicherung
Nachweis über den Abschluss der erforderlichen Betriebsversicherung
Grundrisspläne
der Betriebsräume
Sofern Antragsteller eine juristische Person oder ein eingetragener Verein ist, sind zudem folgende Unterlagen vorzulegen:
Auszug aus dem Handelsregister oder Vereinsregister
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für juristische Person oder Verein
Auskunft über Insolvenzverfahren des zuständigen Amtsgerichtes für juristische Person oder Verein
Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes für juristische Person oder Verein
Übersicht der vorzulegenden Unterlagen als PDF