Pfandleihgewerbe

Allgemeine Beschreibung

Wer das Geschäft eines Pfandleihers oder Pfandvermittlers betreiben will, bedarf der Erlaubnis nach § 34 der Gewerbeordnung (GewO).

Der Gewerbebetrieb des Pfandleihers besteht darin, dass Gelddarlehen gegen Faustpfand zur Sicherung der Darlehen nebst Zinsen und Kosten gewährt werden, wobei das Faustpfand nur eine bewegliche Sache oder ein Wertpapier sein kann.

Der Pfandvermittler vermittelt Pfandgeschäfte, indem er auf ihm übertragene Pfänder einen Vorschuss gewährt und die Pfänder in seinem Namen bei einem Pfandleiher verpfändet.

Zuständigkeit

Betriebsstätte Landkreis Bamberg

Das Landratsamt Bamberg ist für Antragsteller zuständig, die im Landkreis Bamberg eine Betriebsstätte besitzen oder schaffen wollen.


Betriebsstätte Stadt Bamberg

Für Betriebe, die direkt in Bamberg liegen, ist die Stadt Bamberg zuständig.

Unterlagen

Antrag

Der Antrag ist über die zuständige Wohnsitzgemeinde beim Landratsamt einzureichen.

 

Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen bzw. nachzureichen:

Polizeiliches Führungszeugnis

zur Vorlage bei Behörden (wird bei der Wohnsitzgemeinde beantragt. Die Unterlagen sollen direkt an das Landratsamt Bamberg geschickt werden. Als Verwendungszweck bitte "Erlaubnis nach § 34 GewO - Pfandleihgewerbe, Az. 31 - 8265" angeben.)


Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

zur Vorlage bei Behörden (wird bei der Wohnsitzgemeinde beantragt. Die Unterlagen sollen direkt an das Landratsamt Bamberg geschickt werden. Als Verwendungszweck bitte "Erlaubnis nach § 34 GewO - Pfandleihgewerbe, Az. 31 - 8265" angeben.)


Auskunft über Insolvenzverfahren

des zuständigen Amtsgerichtes


Bescheinigung in Steuersachen

des zuständigen Finanzamtes


Betriebsmittel

Vorlage einer Bankbürgschaft über 15.000,00 € (verfügbar über sechs Monate) oder eines Eigenkapitalnachweises in entsprechender Höhe


Betriebsversicherung

Nachweis über den Abschluss der erforderlichen Betriebsversicherung


Grundrisspläne

der Betriebsräume


Sofern Antragsteller eine juristische Person oder ein eingetragener Verein ist, sind zudem folgende Unterlagen vorzulegen:

Auszug aus dem Handelsregister oder Vereinsregister

Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für juristische Person oder Verein

Auskunft über Insolvenzverfahren des zuständigen Amtsgerichtes für juristische Person oder Verein

Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes für juristische Person oder Verein

 

Übersicht der vorzulegenden Unterlagen als PDF

Die Rahmengebühr für eine Erlaubnis im Pfandleihgewerbe bewegt sich zwischen 100,00 € und 1.000,00 €.