Zuständigkeit - Spielhallen

Spielhalle im Landkreis Bamberg

Das Landratsamt Bamberg ist für Antragsteller zuständig, deren Spielhalle im Landkreis Bamberg liegt. Für Spielhallen, die direkt in Bamberg liegen, ist die Stadt Bamberg zuständig.

Anträge auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 33 i GewO und § 24 Abs. 1 GlüStV (bitte Vordruck verwenden) sind über die zuständige Wohnsitzgemeinde beim Landratsamt einzureichen.