Allgemeine Informationen - Feuerwehrwesen
Die Gemeinden haben als Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis dafür zu sorgen, dass drohende Brand- oder Explosionsgefahren beseitigt und Brände wirksam bekämpft werden (abwehrender Brandschutz) sowie ausreichende technische Hilfe bei sonstigen Unglücksfällen oder Notständen im öffentlichen Interesse geleistet wird (technischer Hilfsdienst).
Zur Erfüllung dieser Aufgaben haben die Kommunen gemeindliche Feuerwehren aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten. Mitglied in einer Freiwilligen Feuerwehr kann man grundsätzlich ab 12 Jahren werden. Über die Aufnahme neuer Feuerwehrleute entscheidet in jedem Einzelfall der Kommandant der örtlichen Feuerwehr. Er prüft dabei insbesondere die körperliche und geistige Eignung des Bewerbers. Konkrete Informationen über die Feuerwehren in Ihrem Wohnort können Sie bei Ihrer Gemeinde erhalten.
Im Landkreis Bamberg sind knapp 7.000 Personen ehrenamtlich in 182 Freiwilligen Feuerwehren aktiv.
Die Landkreise haben als Pflichtaufgabe die für den Einsatz der gemeindlichen Feuerwehren überörtlich erforderlichen Fahrzeuge, Geräte und Einrichtungen zu beschaffen und zu unterhalten.
Führungsdienstgrade
Im Auftrag des Landratsamtes sind die besonderen Führungsdienstgrade der Feuerwehren tätig.
Wesentliche Aufgabe der besonderen Führungsdienstgrade sind die umfassenden Beratungs- und Unterstützungstätigkeiten gegenüber den Gemeinden, als auch dem Landratsamt. An der Spitze dieser besonderen Führungsdienstgrade steht der Kreisbrandrat, der von den Kommandanten der Feuerwehren auf die Dauer von 6 Jahren gewählt wird. Der Kreisbrandrat hat das Kreisgebiet in Absprache mit dem Landratsamt in vier sog. Inspektionsbezirke aufgeteilt, welche jeweils von einem Kreisbrandinspektor geleitet werden. Jeder Kreisbrandinspektor wird von drei Kreisbrandmeistern unterstützt.
Des weiteren gibt es noch einen weiteren Kreisbrandinspektor mit Fach- und Sonderaufgaben. Dieser wird von vier Kreisbrandmeistern unterstützt.