Einsatznachbearbeitung der Feuerwehren
Die Einsatzberichte und Stärkemeldungen der Feuerwehren werden über die zentrale Einsatznachbearbeitung (zEN) erstellt.
Allgemeine Informationen - Einsatznachbearbeitung
Entsprechend der Vollzugsbekanntmachung zum Bayerischen Feuerwehrgesetz (VollzBek-BayFwG) erstatten die Feuerwehren in den Landkreisen dem Kreisbrandrat über jeden Einsatz im abwehrenden Brandschutz und technischen Hilfsdienst einen Einsatzbericht. Über Fehlalarme, böswillige Alarme und Sicherheitswachen ist ebenfalls zu berichten.
Die Berichte müssen spätestens zum 15. Januar des Folgejahres erstellt sein.
Stärkemeldung - Einsatznachbearbeitung
Die Gemeinden sind verpflichtet, dem Landratsamt Bamberg bis zum 15. Januar über die Stärke und Ausrüstung ihrer Feuerwehren zum Stand 31.12. des Vorjahres zu berichten. Die Stärkemeldung erfolgt ebenfalls über die zentrale Einsatznachbearbeitung (zEN, früher ELDIS/EMS). Die Gemeinden überprüfen hierzu die von den Kommandanten im System hinterlegten Daten zur Stärke und Ausrüstung auf Plausibilität bzw. Aktualität und ergänzen diese gegebenfalls.
Die Gemeinden müssen hierzu einen Antrag auf Zugang zur zentralen Einsatznachbearbeitung beim Landratsamt Bamberg stellen.
Zugangsberechtigung - zentrale Einsatznachbearbeitung (zEN)
Die Nutzung der zentralen Einsatznachbearbeitung ist für Gemeinden, Kommandanten, stellvertretende Kommandanten und von Ihnen bestimmte Berichtserfasser möglich. Es ist einmalig für jeden Nutzer ein Antrag auf Zugangsberechtigung zu stellen.
Der Antrag ist an das Landratsamt Bamberg zu senden, dort werden die Benutzer verwaltet.
Für die Zugangsberechtigung ist keine Schulung mehr Voraussetzung.
Die Anmeldung erfolgt über folgenden Link: https://einsatznachbearbeitung.bayern.de/login
Ein Abendseminar zur Einsatznachbearbeitung wird von den Fachberatern für die zentrale Einsatznachbearbeitung angeboten. Bei ausreichendem Bedarf (Mindestteilnehmerzahl 12 Personen) kann dieses über die Kreisbrandinspektion angeregt und organisiert werden.
Da die Fachberater nicht nachvollziehen können wenn Berichtserfasser nicht mehr als solche tätig sind oder nicht mehr tätig sein sollen, ist die Mitteilung darüber von den Kommandanten an das Landratsamt als Benutzerverwaltende Stelle mitzuteilen.
Ansprechpartner
Bei Problemen mit der Zugangsberechtigung oder der Einsatznachbearbeitung wenden Sie sich bitte immer zuerst an folgende Fachberater von Feuerwehr und Landratsamt, nicht an die Integrierte Leitstelle:
KBI Riemer, f.riemer@kreisbrandinspektion-bamberg.de
Frau Wild, Landratsamt Bamberg, feuerwehr@lra-ba.bayern.de