Allgemeine Informationen - Einsatznachbearbeitung
Entsprechend der Vollzugsbekanntmachung zum Bayerischen Feuerwehrgesetz (VollzBek-BayFwG) erstatten die Feuerwehren in den Landkreisen dem Kreisbrandrat über jeden Einsatz im abwehrenden Brandschutz und technischen Hilfsdienst einen Einsatzbericht. Über Fehlalarme, böswillige Alarme und Sicherheitswachen ist ebenfalls zu berichten.
Die Berichte müssen spätestens zum 15. Januar des Folgejahres erstellt sein.