Stärkemeldung - Einsatznachbearbeitung

Die Gemeinden sind verpflichtet, dem Landratsamt Bamberg bis zum 15. Januar über die Stärke und Ausrüstung ihrer Feuerwehren zum Stand 31.12. des Vorjahres zu berichten. Die Stärkemeldung erfolgt ebenfalls über die zentrale Einsatznachbearbeitung (zEN, früher ELDIS/EMS). Die Gemeinden überprüfen hierzu die von den Kommandanten im System hinterlegten Daten zur Stärke und Ausrüstung auf Plausibilität bzw. Aktualität und ergänzen diese gegebenfalls.
Die Gemeinden müssen hierzu einen Antrag auf Zugang zur zentralen Einsatznachbearbeitung beim Landratsamt Bamberg stellen.