LEP-Waffen - Gesetzesänderung
Ehemals scharfe Kurz- oder Langwaffen, die in eine Druckluftwaffe umgebaut und hierzu mit einer Luftdruckenergiepatrone (LEP) ausgerüstet wurden, werden künftig wie die ursprünglichen Schusswaffen behandelt. Grund ist, dass solche Waffen in einer Reihe von Fällen wieder zu Schusswaffen rückgebaut wurden.
Sie werden ab 1. Oktober 2008 erlaubnispflichtig. Besitzer solcher Waffen müssen bis dahin bei der Waffenbehörde eine Erlaubnis beantragen. Dabei müssen nach den allgemeinen waffenrechtlichen Regeln die Sachkunde sowie die Aufbewahrung der Waffe(n) nachgewiesen werden.